Donnerstag, 21. April 2022

Grünliberale kritisieren Strassenbauprojekte des Kantons in der Stadt

Auf den ersten Blick sind es der ÖV, der Velo- und der Fussverkehr, deretwegen der Kanton Anpassungen an seinen Strassen in der Stadt St.Gallen vornimmt. Doch noch immer werden Strassen primär nachfrageorientiert, primär auf den MIV ausgerichtet, gestaltet. Die Hauptkritik der Grünliberalen richtet sich gegen die zunehmende Versiegelung des Bodens und die zu geringe Begrünung. Auch der Kanton muss auf die Zeichen der Zeit reagieren.

Der Kanton St.Gallen plant die Umgestaltung einiger Strassenabschnitte im Stadtgebiet. Am 21. April endete das Mitwirkungsverfahren. Obwohl der Einfluss einiger neuer Erkenntnisse in den Plänen sichtbar ist, sehen die Grünliberalen diese als nicht mehr zeitgemäss. Die kürzliche veröffentlichte Studie «Grünes Gallustal» von WWF und anderen Umweltverbänden zeigt auf, dass es auch anders gehen würde. Die Fahrbahn- und Spurbereiten sind, trotz zusätzlichen Busspuren, auf das Nötige zu beschränken. Wo möglich, sollen Alleen für Kühlung sorgen und Restflächen sind zu begrünen. Dies gilt im besonderen auch für Mittelstreifen und -inseln. Auch sie können, wo möglich, mit Bäumen bepflanzt werden. Bäume mindern die Feinstaubbelastung und lindern die Überhitzung.


Begrüsst wird die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs durch zusätzliche Busspuren und Lichtsignal-Bevorzugungen. Zu Fuss gehende profitieren von sichereren Zebrastreifen. Auch hier gilt es, beim Flächenverbrauch Augenmass zu halten. Für eine aufgemalte Mittelinsel ist keine oder eine wesentlich geringere Verbreiterung des Strassenkörpers nötig.


Viel wird für sicherheitssensitive Velofahrende unternommen. So werden, wo möglich, Radstreifen gesetzt und an an Kreuzungen indirekte Linksabbieger mit entsprechenden Strassenfurten angeboten. Doch kombinierten Rad-/Gehwegen, wie dies auf der Rorschacher Strasse vor der Oberen Waid angedacht und entlang der Schönbühlstrasse geplant ist, erteilt die GLP eine Absage. Zwischen Velofahrenden, im Besonderen E-Bikern, und Zu Fuss gehenden kann der Geschwindigkeitsunterschied grösser sein als zwischen  einem Velo und einem Auto. Beide fühlen sich voneinander gleichermassen gestört. Im Fall der Schönbühlstrasse stellen im Besonderen die Knoten Hindernisse dar, durch welche Velofahrende via Inseln, Furten, Randsteinüberfahrten und zusätzlichen Lichtsignalen zusammen mit dem Fussverkehr geführt werden. Der Mobilitätsgewinn, welcher für agile Velofahrende der grosse Vorteil ist, geht so verloren. Zumindest sollte für solche Zusatzschlaufen keine Benützungspflicht gelten.


Auf teure und unschöne bauliche Lärmschutzmassnahmen könnte verzichtet werden, wenn der Lärm an der Quelle bekämpft würde. Dies wäre einfach mit einem Geschwindigkeitslimit von 30 km/h möglich. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangt, dass vorab Massnahmen an der Quelle – insbesondere durch Temporeduktionen – verfügt werden. Überbreite Strassen, grosszügige Kurvenradien und grosse Sichtweiten begünstigen höhere Tempi. Auch deswegen fordern die Grünliberalen Baumalleen und eine Rückkehr zu vernünftigen Strassenbreiten.