Mittwoch, 30. November 2022
Die Strassenlärmsanierung mit Tempo 30 bringt auch Vorteile für Grundeigentümer
Die Strasseneigentümer sind in der rechtlichen Pflicht, Massnahmen zur Reduktion der Lärmimmission, mindestens bis zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, zu ergreifen. Die Einführung von Tempo 30 ist die effektivste und kostengünstigste Massnahme im Rahmen der zwingend vorzunehmenden Strassenlärmsanierung.
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