Mittwoch, 17. Juni 2020

Kanal-, Werkleitungs- und Strassensanierungen bieten Chancen

Die Sanierung von Kanal-und Werkleitungen oder die turnusgemässe Erneuerung von Strassen bietet die Gelegenheit, sie grüner und wasserdurchlässiger zu gestalten. Auch die Dimensionierung von Quartierstrassen muss überdacht werden.

Ein Beispiel: Die Hardungstrasse erschliesst direkt 30 Einfamilienhäuser. Für 20 weitere kann sie als Durchfahrtsstrasse dienen. In den 1970er- und '80er-Jahren war diese Breite der Standard, oft sogar wurden beidseitig Trottoirs angelegt.
Solche Überdimensionierungen müssen doch bei einer turnusmässigen Sanierung nicht für die nächsten 50 Jahre zementiert werden.


 

Rahmenkredite für Kanal-, Werkleitungs- und Strassensanierungen für die Legislaturperiode 2021–2024,
Jacqueline Gasser-Beck im Namen der Grünliberalen Fraktion

 

Die Grünliberalen unterstützen im Grundsatz das seit fünf Legislaturperioden eingesetzte Instrument des Rahmenkredits. Die finanziellen Mittel für Investitionen zur Sanierung von Kanälen und Werkleitungen können so effizient alloziert und terminiert werden. Durch ein gezieltes Projekt- und Finanzcontrolling können Investitionen so gestaffelt werden, dass die Instandstellung, bzw. Erneuerung wichtiger Infrastruktur langfristig geplant und finanziert werden kann.

Nicht zuletzt profitiert auch die Bevölkerung von optimal getimten Unterhaltsprojekten. Damit gewährleisten wir eine möglichst kleine Nutzungseinschränkung der betreffenden Strassenabschnitte.

St.Gallen folgt damit dem Ansatz der wirkungsorientierten Verwaltungstätigkeit (auch bekannt als Schweizer Variante des New Public Managements). Durch Gewährung von mehr Entscheidungsfreiraum in Verwaltungsaufgaben soll der Ressourceneinsatz optimiert werden.

 

Der Einsatz eines Rahmenkredits im Sinne des New Public Management ist aber keine Absolution, sondern ist immer ein politisches Steuerungselement, das die Verwaltung anleiten soll auf strategischer Ebene «das Richtige zu tun».

Und genau hier liegt der Knackpunkt.

 

Wird im Rahmen dieser Rahmenkredite stets «das Richtige» getan? Werden die Interessen des Parlaments und der Bevölkerung im Rahmen der Projekte optimal umgesetzt?
Zu weiten Teilen ja. Wir stellen nicht in Abrede, dass unsere Kanäle und Werkleitung in gutem Zustand sind und einem vorbildlichen Erneuerungszyklus unterliegen.

 

Im Bereich der Strassenraumsanierung sehen wir allerdings Verbesserungspotential.

Gemäss Art. 46 der Bauordnung sollen für Verkehrsanlagen wasserdurchlässige Beläge oder Anlagen mit Versickerungsmöglichkeiten eingebaut werden. Die Bestimmung ist eine klare Handlungsanweisung, die auch bei Strassensanierungsprojekten Anwendung finden muss. Auch im Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung ist klar festgehalten, dass die Stadt bestrebt ist für einen Ausbau im Bereich des öffentlichen Verkehrs, sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu sorgen, um so das Wachstum des Gesamtverkehrsaufkommen abzudecken.

 

Um diese Ziele zu erreichen, sollen nicht nur Erschliessungen oder Ausbauprojekte mit Gestaltungselementen, welche aufgelegt werden müssen, sondern auch reine Instandstellungsprojekte in Betracht gezogen werden. IGemäss Vorlage und auch Auskunft der Baudirektion erfolgen Strasseninstandstellungen in der Regel erst ein bis zwei Jahre nach den entsprechenden Kanal- und Werkleitungssanierungen.

 

Anforderungen an die Umsetzung der Strasseninstandstellung können also durchaus noch im Verlauf der Etappierung eingespiesen werden, ohne die vorgelagerten Kanal- und Werkleitungsprojekte zu beeinträchtigen.
Obwohl in der Vorlage vermerkt ist, dass gegen ein einzelnes umstrittenes Sanierungsprojekt das fakultative Finanzreferendum ergriffen werden kann, sollen in Abweichung zur bisherigen Praxis künftig alle Strassensanierungsprojekte dem Parlament oder zumindest der Liegenschafts- und Baukommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Bei 21 Projekten über 4 Jahre, bei denen nur der Strassensanierungsanteil beurteilt werden muss, ist das durchaus vertretbar.

 

Die Grünliberalen werden deshalb eine Einzelabstimmung zu den 5 zu fassenden Beschlüssen verlangen und den Rahmenkredit für das Strassensanierungsprogramm (Ziff. 5) ablehnen.

 

Wir sind davon überzeugt, dass das Parlament mit dieser Entflechtung der Rahmenkredite seine politische Steuerungsaufgabe besser wahrnehmen kann ohne dabei den Ansatz der wirkungsorientierten Verwaltungstätigkeit unverhältnismässig einzuschränken.

Wir bitten Sie deshalb unser Anliegen zu unterstützen und den Antrag unter Ziffer 5 ebenfalls abzulehnen.