Teilerlass des Darlehens des Vereins Curling Center St.Gallen
Jacqueline Gasser-Beck im Namen der Fraktion
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Das beschreibt in etwa die Gefühlslage der Stadt und der Betreiber der Curlinghalle St.Gallen. Die Stadt hat nicht damit gerechnet, dass sich plötzlich die Frage stellen könnte, ob sie zur Betreiberin der Curlinghalle wird, während die Betreiber der Curlinghalle nicht damit gerechnet haben, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Nun geht es darum, für alle Beteiligten – Stadt, Curlerinnen und Curler, aber auch Bürgerinnen und Bürger –, eine tragfähige und möglichst kostengünstige Lösung zu finden.
Grundsätzlich können wir nachvollziehen, dass die Stadt im Jahr 2004 das Projekt für einen Ersatzbau der Curlinghalle im Lerchenfeld unterstützt hat. St.Gallen konnte sich in der Vergangenheit immer wieder im Bereich von Nischensportarten wie Voltige, Radball oder eben auch Curling national und auch international positionieren, was durchaus auf den Fokus Sportstadt einzahlt.
Insofern können wir auch nachvollziehen, dass man das Projekt nun nicht im Regen (oder hier treffender: in der fehlenden Winterkälte) stehenlässt, sondern Unterstützung anbietet.
Auf der anderen Seite sehen wir aber auch, dass durch die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Halle ein gewisser Locked-In Effekt besteht und die Stadt faktisch gar keine andere Möglichkeit hat, als dem Begehren der Betreiber nachzukommen.
Wir sind deshalb der Meinung, dass es durchaus angemessen ist, dem Antrag der GPK zur Stundung zu folgen. Dies soll ein Zeichen im Sinne der Eigenverantwortung verstanden werden, auch wenn unklar bleibt, wie die Betreiber die Ausstände in absehbarer Zukunft begleichen wollen.
Abschliessend möchten wir festhalten, dass weder die Stadt noch die Betreiber eine Pandemie oder einen massiven Energiepreisanstieg vorhersehen konnten. Was wir aber aus heutiger Sicht sagen können ist, dass man bei der Vergabe eines städtischen Darlehens allfällige Ausfälle besser absichern sollte, beispielsweise indem man bereits bei der Planung eine multifunktionale Nutzung oder sogar eine anderweitige Nutzung im Falle eines Heimfalls in Betracht zieht.
Aus den genannten Gründen bitten wir Sie, dem Abänderungsantrag der GPK zu folgen.