Dienstag, 29. Dezember 2020

Sparen ist angesagt

Damit auch eine Steuererhöhung mittel- und langfristig vermieden werden kann, müssen wir weiterhin versuchen, die Ausgaben einzuschränken. Aus unserer Sicht kann dort gespart werden, wo kein direkter Leistungsabbau für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt erfolgt.

Budget 2021

 

Eintretensdebatte

Christoph Wettach im Namen der Fraktion

 

 

Der Blick in die Finanzen der Stadt St.Gallen zeigt es klar. Sparen ist angesagt, das ist auch in den Augen der Grünliberalen unumgänglich.

 

An welcher Stelle man den Rotstift ansetzen soll, darüber scheiden sich die Geister je nach politischer Einstellung. So erstaunt es nicht, dass auch aus unserer Sicht teilweise am falschen Ort gespart oder doch wieder unnötig viel Geld ausgegeben werden soll.

Immerhin hat die politische Auseinandersetzung im Vorfeld zur heutigen Sitzung bewirkt, dass der durch den Stadtrat budgetierte Aufwandüberschuss von knapp 30 Mio. CHF sich mit der uns nun vorliegenden Version auf 26.7 Mio. reduziert. Doch auch dieser Betrag geht zu Lasten des Eingenkapitals.

 

Der Grünliberalen Partei ist finanzielle Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen. Insofern können wir auch mit einem Defizit von gegen 27 Mio. CHF absolut nicht zufrieden sein.

 

Durch die Coronapandemie, sowie die STAF-Umsetzung zusätzlich verstärkt, besteht auf der Ertragsseite kaum mehr Spielraum. Eine neuerliche Steuersenkung ist somit für die nähere Zukunft ausser Reichweite geraten.

 

Damit auch eine Steuererhöhung mittel- und langfristig vermieden werden kann, müssen wir weiterhin versuchen, die Ausgaben einzuschränken. Aus unserer Sicht kann dort gespart werden, wo kein direkter Leistungsabbau für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt erfolgt.

 

Ausserdem müssen auch die umliegenden Gemeinden bei der Mitbenutzung von städtischen Angeboten und Infrastruktur finanziell vermehrt in die Pflicht genommen werden. Auch wenn die Stadt und ihre Bewohnerinnen von einem attraktiven Angebot selbst am meisten profitieren. Die Eintrittspreise für Auswärtige ins Hallenbad Blumenwies können hier exemplarisch erwähnt werden.

Solange zentralörtliche Leistungen, welche die Stadt St.Gallen erbringt, unzureichend abgegolten werden, wird es es eine Herausforderung bleiben diese Leistungen aufrecht zu erhalten.

 

So bleibt der Stadt einzig, die Konsumausgaben langfristig zu senken. Binnen 2 bis 3 Jahren müssen wir es schaffen, auf einen Netto-Nulll-Haushalt zu kommen.

 

Ein weiterer, wenn auch kleinerer Hebel, besteht im Bezug auf die Investitionen. Leider können die Investitionen nicht mehr durch die notwendigen Überschüsse der laufenden Rechnungen finanziert werden. Aber eben diese Investitionen tragen wesentlich dazu bei die Attraktivität unserer Stadt zu erhalten. Gezielte Investitionen, die Nötiges von Wünschbarem unterscheiden sind gefragt. Nettoinvestitionen in der Höhe von 82 Mio. CHF gepaart mit einem tiefen Selbstfinanzierungsgrad von 26.7 % ergeben einen Finanzierungsfehlbetrag und reissen zusätzlich ein Loch von rund 60 Mio. in die Stadtkasse. Zusammen mit dem Aufwandüberschuss steigt damit die Verschuldung der Stadt.

 

Da wir aber auch künftig nicht darum herum kommen werden, weiter zu investieren, stehen wir in der Pflicht, in Zukunft noch genauer hinzuschauen. Auch hier der Hinweis auf das Blumenwies.

 

So hoffen wir Grünliberalen nun auf eine konstruktive Budgetdebatte ohne Ratsreferendum. Ein solches würden wir nicht unterstützen, denn es ist die Arbeit des Stadtparlaments über das Budget zu befinden. Die Grünliberalen verweigern sich dieser Arbeit nicht.

 

 

 

Zu Konto 814.10, Voranschläge: Stadt St.Gallen
Baulicher Unterhalt

Philipp Schönbächler im Namen der Grünliberalen Fraktion

 

 

Wir begrüssen es, dass auch mal bei den Strassen Einsparungen vorgenommen werden. Auch wenn sich 450›000 Franken nach viel anhören, ist es im Kontext der Projekte im Tiefbau doch eine eher bescheidene Summe – in etwa der Gegenwert der Sanierung einer Busstation.

 

Aus dem betreffenden Konto werden zwar keine Busstationen finanziert, aber es ist eine Veranschaulichung der Verhältnisse, über welche wir hier reden. Jedes Jahr nur eine Busstation weniger sanieren, ist sicher keine unmögliche Herausforderung. Und darunter wird auch niemand leiden müssen.

 

Eigentlich sollte hier bei allen angekommen sein, dass wir mit den vergoldeten Strassen endlich aufhören müssen. Weniger und günstiger muss die Device sein. Dazu müsste dem Betrag von 450›000 über alles sicher eine 0 angehängt werden - und zwar nachhaltig.

 

Es wurden zwar diverse Konten, auf den ersten Blick, umfassend reduziert. Aus unserer Sicht schlägt sich aber nur schon die Übersanierung der Strassen in den letzten Jahren infolge des Glasfaser- und Fernwärmeausbau nach wie vor zu wenig auf der Ausgabenseite nieder. Sind wir doch jetzt ungefähr auf dem Stand, wo wir vor diesen grossen Projekten waren.

Selbstredend stimmen wir dem GPK Vorschlag, das Konto 614.314 um weitere 450›000 Franken zu reduzieren, zu.

 

 

 

Zu Konto 632.301, Löhne / Baumkontrolle

Baumkontrolle

Christoph Wettach im Namen der Fraktion

 

 

Die GPK hat den Antrag gestellt, die zwei Stellen für die Baumkontrolle nicht zu genehmigen und das Budget um rund 160‘000 Franken zu entlasten. Eine Mehrheit der GPK ist diesem Antrag nicht gefolgt, was aus Sicht der Grünliberalen richtig ist. Wir Grünliberalen erachten die Schaffung dieser Kapazitäten durch zwei Stellen, wie sie der Stadtrat ins Budget eingebracht hat, als notwendig und sinnvoll.

 

Stadtgrün ist für rund 10’500 Bäume auf öffentlichem Grund verantwortlich. Die Stadt hat die Werkeigentümerhaftung für die Bäume auf ihren Flächen; das heisst, sie ist verantwortlich dafür, dass keine Bäume unerwartet umstürzen oder grössere Äste abbrechen und dabei Personen gefährden. Für die Baumkontrolle müssen Baumpflegespezialisten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen, eingesetzt werden. Da derzeit eine Schweizer Norm noch nicht existiert, orientiert man sich an der Deutschen Norm, welche bei Bäumen ab einem Alter von 16 Jahren einen Kontrollintervall von mindestens zwei Jahren vorschreibt. Aktuell ist nur eine Kontrolle alle fünf Jahre möglich. Bei einem Bauwerk würde, alleine aufgrund der Haftungsfolge, eine derartige Abweichung niemals toleriert.

 

Mittlerweile sollte die Problematik der Klimaerwärmung allen bekannt sein und von niemandem mehr bestritten werden. Ein Verzicht auf diese Stellen wäre mit Blick auf den Klimawandel unverzeihbar. In der Interpellationsantwort, welche wir hier vor noch nicht einmal vier Monaten behandelten, wurde uns allen aufgezeigt, dass Bäume, das Wohlbefinden der Menschen fördern, Lebensräume für Tiere und Pflanzen bieten und Feinstaub binden. Aufgrund des Klimawandels gewinnen Stadtbäume zudem an Wichtigkeit. Die Beschattung durch Bäume an heissen Tagen und vor allem ihre kühlende Wirkung durch die Verdunstung von Wasser machen Bäume zu einem Schlüsselelement bei der Anpassung an den Klimawandel. Die Lebensqualität im dichten Stadtgebiet kann so für in St.Gallen Wohnende, Arbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher auch im Hochsommer erhalten bleiben.

 

Von diesem einen Budgetposten profitieren ausnahmslos alle, deshalb bitten wir auch Sie für diesen einzustehen.

 

 

 

Zu Konto 340.301, Löhne Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Nadine Niederhauser im Namen der grünliberalen Fraktion

 

 

Die Schulsozialarbeitet begleitet im Rahmen der Schule Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in das Erwachsenenleben und bietet Hilfe, Beratung und Unterstützung bei persönlichen, sozialen und psychischen Problemen. Dadurch werden einerseits die Kinder und Jugendlichen direkt betreut, es werden aber auch die Lehrpersonen entlastet und Familien gestützt, es ist also ein ganzheitliches umfassendes und dazu für die Leistungsempfänger unentgeltliches Angebot.

 

Gerade in einem städtischen Umfeld - welches im Vergleich zu Landgemeinden doch eine höhere Konzentration an Kindern aus eher einkommensschwachen, bildungsfernen, sozial vorbelasteten Familien mit teilweise Migrationshintergrund auch aus Krisengebieten aufweist - ist ein solch schulergänzendes Angebot sehr sinnvoll und nötig.

Ausserdem sind die Gemeinden auch gesetzlich dazu verpflichtet, eine niederschwellige, unentgeltliche ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialberatung anzubieten.

In unserer Fraktion geniesst die Schulsozialarbeit deswegen eine breite Akzeptanz und Unterstützung.

 

Nun zeigt sich in der Interpellationsantwort vom 8.September 2020 (Ausbau Schulsozialarbeit in der Stadt St. Gallen) dass auf der Primarstufe die vorhandenen Stellenprozente nicht genügen, diesen Auftrag bedarfsgerecht umzusetzen. Mit den aktuellen Stellenprozenten wird nicht einmal die niedrigste Leistungsstufe 5 gemäss dem schweizerischen Verband für Schulsozialarbeit erreicht – somit kann nicht für alle Bedarfsfälle eine individuelle Einzelberatung gewährleistet werden.

Dass ein Bedarf an mehr Stellenprozenten auf der Primarstufe ausgewiesen ist, damit zumindest ein Mindestmass an Einzelberatungen für alle angeboten werden können, ist auch in unserer Fraktion unbestritten.

Allerdings stellt sich in unserer Fraktion die Frage, wie hoch der Ausbau der Stellenprozente – in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Stadt – sein soll. Was ist angemessen und was ist tatsächlich notwendig?

 

Denn wenn man die Situation auf der Oberstufe betrachtet, präsentiert sich dort mit 1 Vollzeitstelle für 500 Schülerinnen und Schüler, das entspricht Leistungsstufe 2, eine komfortable Situation. Da es für Jugendliche auf der Oberstufe auch noch andere Angebote gibt (z.B. Kinder und Jugendberatungsstelle, Jugendsekretariat, Zepra) und man auch davon ausgehen kann, dass Jugendliche auf der Oberstufe möglicherweise schon in der Primarstufe von der Schulsozialarbeit profitiert haben und diese auf Oberstufe weniger brauchen, ist die Frage, ob es auf der Oberstufe so viele Stellenprozent braucht, gerechtfertigt.

 

Wenn nämlich die Schulsozialarbeit bereits auf der Primarstufe richtig greift, so sollte man davon ausgehen können, dass frühzeitig gefährdete und besonders schutzbedürftige Kinder erkannt und begleitet werden. Dementsprechend lernen diese Kinder bereits in jungen Jahren, wie sie mit schwierigen Situation umgehen können. Sie bekommen die entsprechenden Tools und Skills bereits auf Primarstufe mit und sind dann auf der Oberstufe gefestigter und weniger gefährdet, in schwierigen Situationen zu dekompensieren. Deswegen sollte aus unserer Sicht der Bedarf an Schulsozialarbeit auf der Oberstufe doch eigentlich mit der Zeit weniger werden. Natürlich sind Einzelberatungen weiterhin wichtig, denn gerade auf der Oberstufe ergeben sich natürlich andere und neue Probleme z.B. im Umgang mit der Adoleszenz, Sexualität, Einstieg ins Berufsleben. Wir sind aber der Meinung, dass es neben der Einzelberatung auf Höhe Oberstufe nicht mehr gleich viele Angebote an Prävention, Mitarbeit bei Projekten, Gruppenarbeit etc gemäss einer höheren Leistungsstufe braucht, wie auf der Primarstufe.

 

Wir stellen deswegen die Frage in den Raum, ob nicht von der Oberstufe auch ein gewisses Mass an Stellenprozenten für die Unterstufe verwendet werden kann. Da die Schulsozialarbeit auf Ober- und Unterstufe sowieso 2017 organisatorisch zusammengelegt wurde und ein gemeinsames Konzept für die Weiterentwicklung und Ausrichtung der Schulsozialarbeit erarbeitet wurde, könnte auch unkompliziert die Schulsozialarbeit auf Ober-und Unterstufe ganzheitlich betrachtet und die Stellenprozente dort eingesetzt werden, wo Bedarf ist. Auch in der Interpellationsantwort wird darauf hingewiesen, dass eine Neuausrichtung im Rahmen der bestehenden Ressourcen vorgesehen ist. Dabei werden verschiedene Szenarien skizziert, unter anderem eben die gleichmässigere Verteilung der bereits vorhandenen Ressourcen oder alternativ auch eine Zusammenfassung der Ressourcen von Schulsozialarbeit und Jugendberatung, damit Synergien besser genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können.

Wenn wir nun also dem Antrag der GPK um Erhöhung der Stellenprozente der Schulsozialarbeit um 3.75 Stellen auf Primarstufe zustimmen, so bitten wir gleichzeitig den Stadtrat, bei der Besetzung der Stellen mit einer gewissen Vor-, Um- und Weitsicht vorzugehen und nicht alle Stellen auf einmal zu besetzten, sondern in der ersten Jahreshälfte nochmals zu evaluieren und zu prüfen, inwiefern die Stellenprozente der Schulsozialarbeit auf Ober- und Unterstufe zusammengelegt und insgesamt optimiert werden können. Denn wir geben an dieser Stelle auch noch zu bedenken, die heute ins Budget eingestellten Lohnkosten beziehen sich nur auf die zweite Jahreshälfte des Jahres 2021(analog dem Schuljahr). Im Budget 2022 muss dann der doppelte Betrag eingestellt werden. Und es wäre äusserst bedauerlich, wenn der Antrag dann vom neuen Parlament abgelehnt und Stellen gar wieder reduziert werden müssten.

 

Ein Teil der Fraktion wird dem GPK Antrag zustimmen, ein Teil wird sich enthalten, weil dieser Teil fordert, zuerst die Ressourcen ganzheitlich zu überprüfen und erst dann mit einer nachhaltigen Stellenaufstockung zu beginnen.

 

 

 

Zu Konto 318, Büromaterial und Drucksachen

Bestattungsanzeigen wieder ins Budget eingestellt

Jacqueline Gasser-Beck in Namen der Grünliberalen Fraktion.

 

 

Bei Todesanzeigen besteht eigentlich ein klares Gebot zum «staatlichen Nichthandeln». So verlangt der Bund bereits seit geraumer Zeit Diskretion bei der Veröffentlichung von amtlichen Todesanzeigen und empfiehlt den Gemeinden diese zu unterlassen.

Der Kanton St.Gallen kommt diesem Gebot insofern nach, als dass er den Gemeinden vorschreibt, bei den Angehörigen eine explizite Einwilligung zur amtlichen Veröffentlichung einzuholen.

 

Ein Kreuz der Angehörigen auf der Todesfallmeldung bewirkt allerdings, dass diese Daten auch auf kommerziellen Plattformen wie beispielsweise www.todesanzeigenportal.ch oder www.trauerportal-ostschweiz.ch genutzt werden können.

 

Im Zeitalter von erhöhter Datensensibilität und Persönlichkeitsschutz, sollte dieser «alte Zopf» endlich abgeschnitten werden.

Auch dem Argument, dass privat finanzierte Todesanzeigen kostenpflichtig und deshalb unsozial seien können wir wenig abgewinnen. Immerhin zwingt man auch die Empfänger der amtlichen Todesanzeigen ein kostenpflichtiges Medium zu nutzen.

Während wir die übrigen Anträge der GPK im Sinne eines Gesamtpakets mit gutem Gewissen unterstützen können, wird sich die GLP bei diesem Antrag grossmehrheitlich enthalten.

 

 

 

Zu Konto 318, Dienstleistungen und Honorare
Live-Blogging-Tool

Marcel Baur

 

 

Ich spreche im Namen vieler Bewohnerinnen und Bewohner, welche die Live-Berichterstattung vermissen werden und sich für diesen Service bedanken. Der Live-Ticker, wie Sie ihn lesen, wird per 2021 abgeschafft.