Mittwoch, 17. Juni 2020

Nein zur Unterwasserüberwachung in städtischen Bädern

In den Badeanlagen ist qualifiziertes Personal vor Ort. Auch Mitschwimmerinnen und Mitschwimmer sind gefordert. Überwachungskameras sind unnötig und von vielen unerwünscht.

Erlass eines Reglements über die Nutzung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen,
Marcel Baur:

 

Hallen und Freibäder sind heikle Bereiche, ich denke, dessen sind sich alle bewusst. Das Filmen von Personen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die körperliche Integrität. Nicht von Ungefähr herrscht in diesen Anlagen ein Kamera resp. Handyfilm-Verbot.

 

Es geht also nicht primär um den Datenschutz, sondern es geht vielmehr darum, dass sich Personen beobachtet und sich dadurch unwohl fühlen. Mit Datenschutz im engeren Sinn (Bearbeitung oder Speicherung von personenrelevanten Daten) als solches hat das nichts zu tun. Es ist deshalb auch nicht relevant, ob eine Aufzeichnung stattfindet oder nicht.

 

Als Begründung, weshalb es solche Systeme benötigt, wird der Sicherheitsaspekt angeführt. Automatisierte Kamerasysteme können erkennen, wenn ein Körper über eine gewisse Zeit leblos im Becken treibt. Dazu möchte ich festhalten, dass wir in allen Bädern über qualifiziertes Personal verfügen, dass für solche Situationen ausgebildet ist. Zusätzlich sind wir alle verpflichtet, bei solchen Vorfällen ebenfalls einzugreifen. Dass dies bestens funktioniert, belegen auch die Zahlen der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft, die in öffentlichen Bädern kaum Todesfälle ausweist. Insgesamt gab es seit 2016 insgesamt 4 Todesfälle durch Ertrinken in Schwimmbädern. Ich will das nicht relativieren. Tödliche Unfälle sind immer tragisch, sie lassen sich aber nicht absolut verhindern. Der Mensch ist nun mal kein Wasserlebewesen.

 

Mit der selben Argumentation der absoluten Sicherheit müssten wir wohl auch Saunabereiche und Umkleidekabinen mit Kamerasystemen überwachen. Auch hier können Unfälle passieren. Entschuldigen Sie meinen Zynismus, aber wenn ja nichts aufgezeichnet wird, würde eine Überwachung in Tabuzonen ja auch kein Problem darstellen.

 

Und als letztes Argument: Es ist absurd, wenn es für eine Kameraüberwachung des Kassenbereiches oder eines Parkplatzes eine Bewilligung braucht, für die Installation einer Unterwasserkamera aber keine.
Besten Dank, dass sie dem Antrag auf ersatzlose Streichung des Artikel 12 zustimmen.