Rahmenkredite für Kanal-, Werkleitungs- und Strassensanierungen für die Legislaturperiode 2021–2024 (nur noch Antrag 5 sowie Kapitel 3.5)
Jacqueline Gasser-Beck im Namen der Fraktion
Wie bereits bei der ersten Vorlage der Rahmenkredite unterstützen die Grünliberalen im Grundsatz das eingesetzte Instrument. Die Verwaltung soll die Möglichkeit haben, Unterhaltsprojekte optimal aufeinander abzustimmen, um die Ressourcen möglichst optimal zu allozieren.
Im Bereich der Strassensanierung, sah eine Mehrheit des Parlaments diese Ressourcenallokation allerdings kritisch. So waren wir der Ansicht, dass die Verwaltung, die vom Parlament im Rahmen des Rahmenkredits gesprochenen Mittel nicht im Sinne des Parlaments einsetzt, weshalb dieser Teil der Vorlage an die LBK zur näheren Abklärung zurückgewiesen wurde.
Gerne wiederhole ich noch einmal den Wortlaut unseres ersten Votums zu Vorlage im Bereich der Strassensanierung.
«Gemäss Art. 46 der Bauordnung sollen für Verkehrsanlagen wasserdurchlässige Beläge oder Anlagen mit Versickerungsmöglichkeiten eingebaut werden.»
Die Bestimmung ist eine klare Handlungsanweisung, die auch bei Strassensanierungsprojekten Anwendung finden muss.
Auch im Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung ist klar festgehalten, dass die Stadt bestrebt ist für einen Ausbau im Bereich des öffentlichen Verkehrs, sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu sorgen, um so das Wachstum des Gesamtverkehrsaufkommen abzudecken.
In der LBK wurden uns denn auch die geplanten Projekte vorgestellt. Positiv zu vermerken ist, dass, wenn immer möglich Baumpflanzungen geprüft und auch umgesetzt werden.
Leider ist dieser «Automatismus» aber im Bereich der Entsiegelung sowie der Langsamverkehr-Massnahmen noch nicht gegeben. Hier wird nach wie vor 1:1 ersetzt. Der Wille zur Umsetzung des Umweltkonzepts ist für die Grünliberalen noch immer nicht ausreichend zu erkennen. Auf die Frage, ob eine Entsiegelung des Höhenwegs nicht möglich wäre, folgt die Erklärung: dies ist bei der jetzigen Nutzung schwer denkbar. Nun ja, wenn wir unsere Umweltziele erreichen wollen, müssen wir neu denken und die längst bestehenden Vorgaben im Baugesetz bezüglich Versickerung endlich erfüllen.
Wie werden dem Kredit zur Strassenerneuerung deshalb folgerichtig erneut nicht zustimmen und würden eine Vorlage der Strassensanierungsprojekte zumindest in der LBK nach wie vor sehr begrüssen. Die rege Diskussion hat gezeigt, dass seitens Parlamentarierinnen und Parlamentarier durchaus Gestaltungsideen da sind, die hoffentlich auch den Gestaltungswillen der Verwaltung positiv beeinflussen.