Freitag, 25. März 2022

Solaranlagen: Nur melden, nicht prüfen

Es ist erfreulich, dass die Stadt St.Gallen den PV-Ausbau durch Verdoppelung der Bundesbeiträge und ohne weitergehende Anforderungen pragmatisch fördert. Demgegenüber werden im Meldeverfahren aber Anforderungen gestellt, die deutlich über die kantonalen Anforderungen hinaus gehen. Da bleibt nichts übrig, von pragmatisch.

Interpellation Philipp Schönbächler, Melanie Diem: Überhöhte bürokratische Hürden für die Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen?

Philipp Schönbächler im Namen der Fraktion und der Interpellanten:

 

Es ist uns bewusst, dass der rechtliche Rahmen bezüglich dem Meldeverfahren für Solaranlagen durch den Bund und Kanton festgelegt wird. Sie stellen denn auch fest, dass sich die Stadt beim Meldeverfahren an das vom Kanton vorgegebene Formular und an dessen Weisungen hält.

 

Stimmt. Die Stadt hält sich an die Weisungen. Dies vor allem auch beim Punkt, welcher der Stadtverwaltung die Kompetenz zugesteht, mehr als vom Kanton vorgegeben zu fordern. Es ist das ABB, welches einen Situationsplan im Massstab 1:500 verlangt. Der Kanton ist mit einem nicht beglaubigten Situationsplan mit eingezeichnetem Standort zufrieden. Der Kanton verlangt auch keinen vermassten Fassadenplan oder einen Anlagen-Schnittplan im Massstab 1:100.

Weiter geben Sie an, dass das ABB keine technische Prüfung vornimmt. Dann verstehen wir aber nicht, wozu Sie Angaben und den Aufstellungsort des Wechselrichters benötigen. Alle Informationen, welche zur Beurteilung nötig sind, werden auf dem kantonalen Formular erfragt. Das sind Fragen zu Anlagetyp und Leistung, Flächenangaben, Farbgebung der Module und des Rahmens, der Bausumme oder ob ein Blitzschutz vorhanden ist.

Es ist schwer vorstellbar, dass der Bund mit der Idee für «bewilligungsfreie Solaranlagen» ein Vorgehen im Sinn hatte, in welchem kommunale Behörden per Default Pläne in einem Detaillierungsgrad fordern, welche einem regulären Baubewilligungsverfahren würdig sind, wenn auch nur um Rückfragen zu vermeiden, wie Sie sagen.

 

Rückfrage an den Stadtrat: Welche Rückfragen sollen vermieden werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragssteller das offizielle kantonale Formular vollständig ausfüllt und mit den dort geforderten Unterlagen einreicht?

 

Gänzlich unverständlich für uns ist aber die Aussage, das ABB müsse Anlagen im Meldeverfahren besonders gewissenhaft prüfen. Weil keine Einsprachemöglichkeit vorhanden sei. Eine Einsprache ist nicht möglich – korrekt.

"Anlagen, welche als «genügend angepasst» gelten, sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden." So der Wortlaut, im Gesetz. Da gibt es nichts zu prüfen!

Diese gewissenhafte Prüfung und die prophylaktische Einforderung der detaillierten Unterlagen kann daher nur als Argument "pro ordentliches Verfahren" verstanden werden – oder als Ausrede.

Wäre das eine Diskussion, käme wohl spätestens jetzt das Argument zur Rechtfertigung der gegenwärtigen Abläufe: Es seien halt 80% des bebauten Gebiets im Inventar der schützenswerten Ortsbilder – kurz ISOS – erfasst.Das ist korrekt, kann jeder selbst auf dem Stadtplan nachschauen. Ja, Anlagen auf Bauten unter Denkmalschutz oder in der roten ISOS-Zone sind immer bewilligungspflichtig. Keine Frage. Es ist aber unverständlich, weshalb die Stadt offenbar alle ISOS-Zonen über einen Kamm schert.

Wie argumentiert, müssen wir den Verweis auf diese 80% wohl dahingehend verstehen, dass in St.Gallen eigentlich keine bewilligungsfreien Solaranlagen möglich sind. Oder das minimal fallweise geprüft und entschieden wird.

 

Geschätzter Stadtrat, Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung «das in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen eine Bewilligungspflicht vorgesehen werden kann» – nicht «muss!» – «kann», an bis zu 80% der bebauten Fläche der achtgrössten Stadt im Land gedacht hat? – Schon etwas viel, für «klar definiert». Finden sie nicht auch?


Und glauben Sie wirklich, dass 80% der Liegenschaften unter dem Damoklesschwert «Bewilligungsverfahren» dem Anliegen des RPG, dass das Interesse an der Nutzung der Solarenergie ästhetischen Anliegen grundsätzlich vorgehen soll, tatsächlich Rechnung trägt? – Wir nicht…

 

Das soeben gesagte bezüglich Schutzzone könnte man auch betreffend Dachbegrünung ausführen. Auch hier böte das RPG durchaus Möglichkeiten...

Ja, es ist uns bewusst, nicht alles ist in der Kompetenz der Stadt. Muss vieles seitens Kanton angestossen oder nachgebessert werden.

 

Der Stadtrat hat sich allerdings selbst ambitionierte Ziele gesetzt. Er hat Strategien und Konzepte erstellt, um diverse Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Nur auf den Kanton zu verweisen, wirkt auf uns etwas gar einfach.

 

Daher erlauben sie mir die Frage:
Da offenkundig viel vom Kanton und seinen Regeln abhängt: Was unternimmt der Stadtrat – 3/5 von Ihnen sind ja auch im Kantonsrat – um diese kantonalen Regeln zugunsten PV-Ausbau und Dachbegrünung zu verbessern? Um die Verfahren ganz grundsätzlich zu vereinfachen? Auch im Interesse der eigenen Strategien und Ziele?

Es ist erfreulich, dass die Stadt St.Gallen den PV-Ausbau durch Verdoppelung der Bundesbeiträge und ohne weitergehende Anforderungen pragmatisch fördert. Demgegenüber werden im Meldeverfahren aber Anforderungen gestellt, die deutlich über die kantonalen Anforderungen hinaus gehen. Da bleibt nichts übrig, von pragmatisch.

 

Es wäre wünschenswert, wenn sich die Stadt zukünftig im Meldeverfahren ebenso pragmatisch an die kantonalen Richtlinien halten würde und so Hürden abbaut. Letztlich ist die Kernfrage an den Stadrat also: Was wollen Sie mit der PV-Förderung erreichen?

Denn es ist ein Widerspruch, dass PV-Anlagen auf der einen Seite sehr grosszügig und unbürokratisch gefördert, auf der anderen Seite aber im Meldeverfahren mit der Ausreizung der gesetzlichen Möglichkeiten mit unnötigen Hürden behindert werden.

Zurzeit werden wir aber das ungute Gefühl nicht los, dass die eine oder andere gut gemeinte Strategie zu Gunsten von mehr Ökologie unter den gegebenen internen und externen Umständen mehr oder weniger zum Papiertiger verkommen könnte.