Interpellation SP/JUSO/PFG, Grüne/Junge Grüne, GLP/Junge GLP: Richtlinien für gender- und diversitygerechte Sprache
Jacqueline Gasser-Beck im Namen der Fraktion und als Mitinterpellantin
Seitens der Grünliberalen Fraktion bedanken wir uns für die Beantwortung der Interpellation und freuen uns über das Zugeständnis, die Formulierung „unzulässig“ aus den Weisungen der Stadt zu entfernen und einen typografischen Platzhalter in „begründeten Fällen“ zuzulassen.
Nichtsdestotrotz ist es schade, dass diversgeschlechtliche Menschen noch immer um Visibilität und damit auch um Akzeptanz kämpfen müssen. Selbst die Bundeskanzlei anerkennt – ich zitiere: „dass es Menschen gibt, die vom binären Geschlechtermodell nicht erfasst werden und in einer Gesellschaft mit einem Rechtssystem und einer Sprache leiden, die nur gerade zwei Geschlechter kennt und anerkennt“. Weiter anerkennt die Bundeskanzlei auch, dass das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 der Bundesverfassung selbstverständlich auch für behördliche Stellen gilt und es ein Anliegen sein muss, möglichst alle Menschen zu erreichen.
Momentan beruft sich die Bundeskanzlei noch auf die Begründung, dass es schwerfällt, sprachlich ein drittes Geschlecht offiziell einzuführen, wenn es dies juristisch noch nicht gibt.
Mit der seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung des Zivilstandsgesetzes ist es möglich ohne Weiteres eine Anpassung des Geschlechtseintrags im Personenregister direkt beim Zivilstandsamt zu beantragen. Schritt 1 auf dem Weg zur diskriminierungsfreien Geschlechtsidentität ist also bereits erfolgt.
Aber auch Schritt 2 ist in Arbeit: Die Nationale Ethikkommission empfiehlt in ihrem Bericht zu zwei Nationalratspostulaten, den Geschlechtseintrag für alle Personen vollständig zu streichen oder als ersten Schritt zumindest eine dritte Option einzuführen. So wie dies bereits in Argentinien, Australien, Bangladesch, Chile, Dänemark, Indien, Island, Kanada, Kenia und zehn weiteren Staaten inklusive unseren Nachbarn Deutschland, Österreich der Fall ist.
Es wäre hier also möglich gewesen, eine progressivere Haltung einzunehmen und anstelle der von der Bundeskanzlei vorgeschlagenen neutralen Schreibweise eine inklusivere Schreibweise mit Genderstern oder Doppelpunkt, wie sie beispielsweise auch von der Universität St.Gallen angewendet wird – nicht vorauseilend, sondern vorausweisend – zu wählen.