Schlagzeilen machte in der ersten Lesung am 2. Mai 2023 ein Rechenfehler, den der Grünliberale Stadtparlamentarier Chrisoph Wettach aufgedeckt hat.
Schlüssel zur Berechnung des Stellenbedarfs für die Schulleitungen, die Schulsekretariate und die schulnahen Dienste der Schulgesundheit in Abhängigkeit von der Zahl der Schülerinnen und Schüler
Magdalena Fässler im Namen der Fraktion
Wir begrüssen die vom Stadtrat ausgearbeitete Vorlage und werten diese als Zeichen in die richtige Richtung. Die Stellenprozente mit Hilfe eines Sockels zu berechnen ist zeitgemäss, flexibel und kosteneffizient.
Das Argument, dass bei sinkenden oder steigenden Schülerzahlen die stellvertretenden SchulleiterInnen ihre Unterrichtspensen anpassen können, überzeugte uns. Die Sockelberechnung bei den SchulleiterInnen und Schulsekretariate überzeugten uns ebenfalls.
Die Schulen stehen in der Verantwortung, bei den Kindern im Grundschulalter eine qualitativ hochstehende Vorsorge-Reihenuntersuchung durchzuführen. Sei dies in der Schulzahnpflege oder im schulärztlichen Bereich. Wir von den Grünliberalen sind überzeugt, dass mit dem Berechnungsgrundsatz eine gute Lösung gefunden werden konnte, diesem Anspruch gerecht zu werden.
Der Antrag der Bildungskommission zu Punkt 3, den Sockel für den schulärztlichen Dienst von 0.07 auf 0.09 zu erhöhen, ist gut gemeint und müsste eigentlich unterstützt werden. Es wurde gesagt, dass mit diesem Zustupf mehr Kampagnen finanziert werden könnten im Sinne der Präventionsarbeit. In Anbetracht der städtischen finanziellen Lage lehnen wir den Antrag grossmehrheitlich ab. Mit der stadträtlichen Vorlage kann der Grundauftrag der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen unserer Meinung nach gut erfüllt werden.
Wir sind nicht sicher, für was die Erhöhung dieser 0.02% im konkreten Fall verwendet werden soll.
Wir begrüssen, wenn Präventionsprojekte realisiert werden können. Wir sind aber klar der Meinung, dass Auffälligkeiten in den Schul-Reihen-Untersuchungen an den Facharzt weitergeleitet werden und die zusätzlichen Dienste nicht für Einzelbetreuung eingesetzt werden sollen. Dies garantiert eine langfristige und qualitiativ hochstehende Betreuung.
Um die psychische Gesundheit der jungen Generation steht es nicht gut und die Entwicklung ist wirklich besorgniserregend. Diesem Zustand muss mit der Ausbildung von mehr Fachärzten begegnet werden. Der schulärztliche- sowie schulzahnärztliche Dienst hat die Aufgabe, Probleme zu erkennen und die Kinder an die entsprechenden Stellen zu überweisen oder den Eltern Empfehlungen abzugeben. Dies im Sinne einer Triage.
Gerne machen wir an dieser Stelle auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Nach der Geburt des Kindes werden Voruntersuchungen in vorgegebenen Zeitabständen empfohlen. Die allermeisten Eltern folgen dieser Empfehlungen und wählen für ihr Kind einen Arzt, eine Ärztin ihres Vertrauens. Dasselbe gilt für die Zahnärzte und Zahnärztinnen. Es ist zu prüfen, ob diese Routine-Vorsorge-Untersuchungen flächendeckend Sinn machen. Die Eltern sollten die Wahl haben, zu entscheiden, bei wem sie diese Untersuchungen machen lassen möchten.
Weiter ist zu betonen, dass eine gute Koordination und Information zwischen dem schulärztlichen-, schulzahnärztlichen Dienst, den Eltern und den HausärztInnen und ZahnärztInnen wichtig.
Nadine Niederhauser in eigenem Namen
Als Augenärztin sehe ich viele Kinder, die im Schulreihenuntersuch auffallen und zu mir zur weiteren Abklärung kommen. Es kommt tatsächlich relativ häufig vor, dass die Kinder selber wenig Symptome haben und erst im Schulreihenuntersuch Auffälligkeiten, wie eine Fehlsichtigkeit oder ein Schielen, bemerkt wird. Wird dies im Kindesalter nicht erkannt und therapiert, kann die Schwäche im Erwachsenenalter nicht mehr behandelt werden. Dies zeigt die Bedeutung der Schulreihenuntersuche. Insofern ist eine Anpassung der Stellenprozente an die Schülerzahlen wichtig und aus meiner Sicht vollkommen gerechtfertigt.
Etwas Mühe bekunde ich persönlich mit der von der Biko geforderten weiteren Erhöhung von 0.7 auf 0.9. Es wird argumentiert, dass mehr Zeit für Präventionsarbeit bleiben soll. Es ist unbestritten, dass Prävention langfristig Komorbiditäten und Kosten senken kann. Mir fehlt aber in der Vorlage die Auflistung, welche Projekte mit den zusätzlichen Stellenprozenten zusätzlich realisiert werden können. Denn aus meiner Sicht ist einerseits die Präventionsstelle des Kantons zuständig für Projekte, andererseits wurden bereits viele Projekte in der Stadt implementiert. Zudem sind für die Umsetzung der Projekte schlussendlich die Lehrpersonen und nicht die Schulärzte zuständig. Ergibt es deswegen nicht mehr Sinn, für konkrete Projekte Geld zu beantragen?
In der Diskussion wurden auch die psychischen Belastungen der Kinder und Jugendlichen angesprochen. Ja, es ist dramatisch, dass die Wartefristen für psychiatrische und psychologische Unterstützung so lange sind. Aber dies kann mit einer Aufstockung auf Schularztebene nicht behoben werden. Denn die Aufgabe der Schulärzte ist nicht die Behandlung oder Weiterbetreuung der jungen Patient:innen. Damit wir dieses Problem lösen können, braucht es mehr Ausbildungsplätze für Ärzte und Psychologinnen und attraktivere Arbeitszeiten und Stellen.
Ich werde mich bei dem Antrag enthalten, da ich zwar ein Zeichen setzen möchte, ich aber denke, dass dies der falsche Weg ist.