Donnerstag, 14. Januar 2021

Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende – Ist St.Gallen noch im Winterschlaf?

Seit 1. Januar 2021 dürfen Velofahrende bei Rot rechts abbiegen, vorausgesetzt, die entsprechenden Zusatztafeln sind montiert. Dies wird jedoch erst im April oder Mai geschehen. Warum hat dies andernorts zeitlich geklappt und in St.Gallen nicht?

Interpellation der Fraktion Grünliberale und Junge Grünliberale

 

Im Mai 2020 hat der Bundesrat die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet. Velos – und auch E-Trottis oder Mofas bzw. schnelle E-Bikes – dürfen an roten Ampeln rechts abbiegen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und das Rechtsabbiegen bei Rot entsprechend signalisiert ist.

 

In Tempo-30-Zonen kann zudem auf Achsen, die als Velorouten dienen, der Rechtsvortritt aufgehoben werden. Diese Strassen sollen strassenmittig zu Beginn sowie bei einmündenden Strassen mit einem gelben Velopiktogramm markiert werden.

Seit dem 1. Januar 2021 sind diese Regelungen, neben weiteren, in Kraft.

 

In Zürich (Schweiz Aktuell berichtete am 04.01.202.) können Velofahrende Anfang Januar an 81 Kreuzungen bei Rot rechts abbiegen. In St.Gallen ist das nach wie vor nicht möglich, da die schwarzen Tafeln mit gelben Velos neben dem Rotlicht – rechtliche Voraussetzung für die freie Velofahrt – fehlen.

 

Hat St.Gallen hier etwas verschlafen? Nein! Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 zeigte die zuständige Projektgruppe auf, dass auf Stadtgebiet an 36 Ampeln ohne weitere Massnahmen rechts abgebogen werden kann. An 11 weiteren Ampeln sind einfache (Markierungs-)Massnahmen vorzunehmen, um das Rechtsabbiegen ebenfalls zu ermöglichen. Identifiziert wurde auch eine dritte Kategorie mit «komplexeren» Fahrbeziehungen. Diese Knotenpunkte erfordern kleinere bauliche Massnahmen und sollen erst in einer zweiten Etappe angegangen werden.

 

Trotz klarer Ausgangslage in den ersten beiden Kategorien sollen die Tafeln aber erst im April/Mai montiert werden. Die zweite Etappe soll sogar erst 2022 erfolgen.

 

Wir bitten den Stadtrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  • Ist der Stadtrat bereit, zu veranlassen, dass die fehlenden Signalisationen minimal bei den Ampeln ohne zusätzliche Massnahmen, welche Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende erlauben, umgehend angebracht werden?
     

  • Ab wann ist es möglich, die Markierungsarbeiten bei den 11 weiteren Ampeln vorzunehmen?
     

  • Wann werden die Markierungsarbeiten (Velopiktogramme), die zur Visualisierung der Aufhebung des Rechtsvortritts auf Velostrassen dienen, angebracht?
     

  • Was hindert das Tiefbauamt daran, die rechtlich ebenfalls unbedenklichen Knotenpunkte, welche kleinere bauliche Massnahmen erfordern, nicht schon im Jahr 2021 umzusetzen?