In diesem Reglement steht wörtlich:
Die Stadt St.Gallen schützt die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Verkehrs. Die Stadt sorgt für ein attraktives Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Die Stadt ist bestrebt, mit dem Ausbau des Angebotes für diese Verkehrsarten das Wachstum des Gesamtverkehrsaufkommens abzudecken. …
Die Stadt trifft dazu die notwendigen Massnahmen. Sie strebt diese Zielsetzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten an und vertritt sie in Verhandlungen mit Dritten.
Mit diesem Reglement hat das Volk klar zum Ausdruck gebracht, dass es keinen zusätzlichen Autoverkehr in der Stadt St.Gallen möchte. Erwiesenermassen bringen aber neue Strassen immer zusätzlichen Verkehr, da sie das Autofahren attraktiver machen. Durch den Mehrverkehr der zusätzlichen Autobahnausfahrt würden somit die jetzt schon bestehenden Probleme im Bereich St.Leonhard-Brücke noch zusätzlich verschärft. Schon heute haben die Busse zwischen Bahnhof und dem Westen der Stadt grosse Mühe, ihren Fahrplan einzuhalten. Für Fussgänger ist es trotz vieler Ampeln bemühend, als Velofahrer gar gefährlich, die St.Leonhard- oder die Geltenwilenstrasse zu queren. Wenn man sich nun nochmals den Reglementstext vor Augen hält, wird klar dass der Stadtrat nicht im Sinne des Reglementes handelt.
Eine bessere Zukunft
Schaut man in die Zukunft, so werden sich diese Probleme noch verschärfen. Rund um die St.Leonhard-Brücke entwickeln sich attraktive Nutzungen. Der Güterbahnhof wird als Entwicklungsgebiet ausgewiesen und wird somit in Zukunft als zentraler Wohn- und Arbeitsraum dienen. Die Fachhochschule wurde vor kurzem in Betrieb genommen. Diese Räume sind durch ihre zentrale Lage prädestiniert für eine gute Velo- und Fussverkehrserschliessung.
Ebenfalls in die Planungen aufgenommen wurde die Eigentrassierung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dies wird die Busse und ein allfälliges Tram deutlich attraktiver machen, benötigt jedoch Platz, welcher nicht durch zusätzlich angelockten Autoverkehr beansprucht werden darf. Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass St.Gallen einen überdurchschnittlich grossen Anteil Autoverkehr aufweist. Trotzdem gelten auch Städte mit einem kleineren Anteil Autoverkehr als attraktiv. Dies zeigt, dass wir unsere Planungen nach fortschrittlichen Massstäben durchführen und somit die Fuss- und Veloverkehrsangebote attraktiv gestalten sollten. Mit dem für die Teilspange vorgesehenen Geld könnte ein Fuss- und Veloverkehrsnetz realisiert werden, das schweizweit Pioniercharakter hat und der öffentliche Verkehr könnte deutlich vorangetrieben werden.
Somit entsteht künftig vielleicht sogar ein modernes, fussgänger- und velofreundliches Quartier „Bahnhof-West“ mit idealem ÖV-Anschluss. Die räumlichen Voraussetzungen sind gegeben. Der Stadtrat muss aber dazu den politischen Willen aufbringen.