Natürlich darf jeder Bürger sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, egal ob dies in der Öffentlichkeit geschätzt wird oder nicht; dies ist ein zentrales Element eines Rechtstaats. Es sollte aber auch bedacht werden, dass jede Freiheit ein Mindestmass an Toleranz bedingt. Ohne gegenseitige Toleranz werden sämtliche Vorschläge zu einer verdichteten, gemischten Nutzung des städtischen Lebensraums zur Makulatur – der „Fall Kugl“ muss somit auch als Testfall für ein Miteinander verschiedener Nutzungsformen in unserer Stadt gesehen werden.
Es gilt aber, ein weiteres zentrales Element des Rechtstaates zu schützen: Die Rechtssicherheit für Investoren und Unternehmer. Die privat betriebene, ohne Subventionen auskommende Kultur-Organisation braucht Rechtssicherheit, um den weiteren Betrieb sinnvoll planen zu können. Mit einer ständig drohenden Schliessung wird die Zukunft des Kugl unabhängig von den richterlichen Entscheiden aufs Spiel gesetzt, da die bestehenden Arbeitsverträge und das Engagements von Künstlern zu einem nicht kalkulierbaren Risiko werden und damit ein Einschlafen der Aktivitäten droht. Dieses Schicksal haben weder die Betreiber noch die Besucher des Kugl verdient.
Die GLP erwartet von den zuständigen Behörden, dass die ursprünglich gewährte Betriebsbewilligung eingehalten wird und bis zum endgültigen richterlichen Entscheid die Bewilligung rollierend um jeweils mindestens 6 Monate verlängert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese begrüssenswerte private Initiative nicht wegen der Kombination eines damaligen Formfehlers der Bewilligungsbehörde und einem sämtliche Rechtsmittel ausschöpfenden Klägers ohne Not abgewürgt wird.