Bekanntlich leiden Städte wie St.Gallen besonders unter der in den vergangenen Jahrzehnten grassierenden Zersiedelung. Gut verdienende Städterinnen und Städter verlagern ihren Wohnsitz in umliegende (noch) ländliche Gemeinden. Die Folge sind nicht nur Steuereinbussen für die Stadt, sondern auch, trotz gut ausgebauter Strassennetze, verstopfte Verkehrsachsen auf dem Stadtgebiet. Im Bewusstsein, dass die bisherigen Instrumente der Raumplanung nicht ausreichten, um der unerwünschten Zersiedelung unserer Landschaft wirksam zu begegnen, wurde das Raumplanungsgesetz revidiert und als indirekter Gegenvorschlag der daraufhin bedingt zurückgezogenen Landschaftsinitiative gegenübergestellt. Gegenüber dem Initiativbegehren hat das Gesetz den Vorteil, dass es Bauzonen bedarfsgerecht dort zulässt, wo sie in absehbarer Zeit wirklich benötigt werden – und nicht mittels Moratorium ausgerechnet jene Regionen begünstigt, die ihre Hausaufgaben vernachlässigt haben. Da St.Gallen seine Raumordnung im Griff hat, fährt es mit dem revidierten Raumplanungsgesetz klar besser.
Nebst bedarfsgerechten Bauzonen fordert das revidierte Raumplanungsgesetz auch eine massvolle, zweckgebundene Mindest-Mehrwertabgabe auf Planungsgewinnen. Diese gerechtere Finanzierung der Raumordnungskosten hat sich andernorts bewährt. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Kosten einer funktionierenden Raumordnung vollumfänglich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden sollen – also primär von mittelständischen Lohnbezügern – während wenige Profiteure durch eine Zonenplanänderung den plötzlichen ‚Geldsegen‘ ungeteilt geniessen sollen.
Wer auch künftig in einer Schweiz leben will, in der sich urbanes Lebens ideal mit den Vorzügen attraktiver Naherholungsmöglichkeiten verbinden lässt wie hier in St.Gallen, der stimmt dem revidierten Raumplanungsgesetz zu.