Ja zum Veloweg Ruckhalde

Medienmitteilung

Ja zum Veloweg Ruckhalde

Die Grünliberalen haben schon 2019, anstatt des Rückbaus der Gleise, an der Ruckhalde den Umbau in einen Fuss- und Veloweg gefordert. In diesem Sinn befürworten sie in der Mitwirkung die aktuellen Pläne zur Erstellung des Wegs.

Wie die Grünliberalen schon 2018 anlässlich des Rückbaus der Gleise erwähnt haben, könnten sie sich deren Wiedereinbau als dekoratives Element durchaus vorstellen. Dem Erhalt der ehemaligen Bahntrassee ist auch in einem Überbauungsprojekt hohe Priorität einzuräumen. Ein solches lässt sich durchaus mit dem Erhalt dieses Wegs und der geschützten Gehölzugruppe vereinbaren.

 

Die Stadt erkennt den Schutz von Kurve und Gehölz indirekt an, indem sie im technischen Bericht zum Velo- und Fussweg Ruckhalde schreibt: «Damit auch die westlichen Stadtteile von St.Gallen noch besser an das Riethüsli angebunden sind, kann zu einem späteren Zeitpunkt oberhalb der alten Zahnradkurve ein Anschluss an die Langweidstrasse ermöglicht werden. Dies soll im Rahmen der Überbauung geprüft werden.»

 

Mix ist unschön, hier aber vertretbar

Der geplante Veloweg stellt vor allem aufwärts eine Alternative zur Teufener Strasse dar. Aufwärts geht durch diesen Umweg durch die komprimierte Steigung vergleichsweise wenig Zeit verloren.
Auf eine bauliche Trennung von Fuss- und Veloverkehr, wie ihn die GLP sonst jeweils fordert, kann verzichtet werden. Im Unterschied zur West-Ost-Velovorzugsroute kann hier mit weniger Verkersaufkommen gerechnet werden. Aufwärts kommen sich (schiebende) Velofahrende und Fussverkehr wenig in Konflikt und abwärts verhindern die Kurven ein schnelles Fahren. Für Zufussgehende sind kürzere und direktere Verbindungen vorhanden, so dass sich deren Anzahl in Grenzen halten wird. Zudem sollen die Kosten für ein Provisorium eher tief gehalten werden.

 

Eine Überbauung des Hangs innerhalb und ausserhalb der Ruckhaldekurve und der Erhalt dieser schliessen sich gegenseitig nicht aus. Dabei sollten Wegverbindungen durch das Gehölz an den Hang oberhalb oder zur Langweid unter grösstmöglicher Schonung des Gehölzes möglich sein.

 

Forderungen im Detail

Sämtliche Bäume und Gehölze entlang des geplanten Wegs sind zu schützen.
Aus den Plänen geht kein ersichtlicher Konflikt zwischen Weg und dem Naturraum hervor. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass während des Baus kein Schaden an Bäumen, Sträuchern und Stauden vollzogen wird. Dies gilt im besonderen auch für die Wurzeln. Daher empfiehlt es sich, allfällige Werkleitungen jeglicher Art auf der Innenseite der Kurve anzulegen.

 

Die Einmündung in die Teufener Strasse bzw. die Querung der Hochwachtstrasse sind unbefriedigend. Eine Einmündung in die Teufener Strasse (bzw. deren Trottoir) und Führung vor der Haltelinie der Hochwachtstrasse wäre einer Veloroute würdiger.

Grundsätzliche sollen Velofahrende auf ihren Routen gegenüber Quartierstrasse (also Gemeindestrasse 2. und 3. Klasse sowie Wege) Vortritt haben und keine quer verlegten Randsteine überwinden müssen.

 

Der Veloweg hat Vortritt gegenüber einer Sackgasse ohne jegliches Verkehrsaufkommen. Die ist auch baulich erkennbar zu gestalten, indem z.B. keine Randsteinsetzung den Verlauf der Veloroute quert.

Eine klare Vortrittsregelung zugunsten der stärker frequentierten Verkehrsbeziehung ist eine Frage der Vernunft und der Sicherheit. Eine Kein-Vortrittsmarkierung wird als Akt der Geringschätzung gegenüber dem Veloverkehr wahrgenommen. Falls die Strassenklassierung als Hinderungsgrund für das Vortrittsrecht des Veloverkehrs genannt wird, ist diese entsprechend zu ändern.

 

Eine durchgehende Beleuchtung ist nicht nötig.

Zu helles Licht stört den Naturraum. Velofahrende sind zum Fahren mit Licht bei Dunkelheit verpflichtet. Fussverkehr ist hier, da es sich um keinen direkten Weg handelt, bei Dunkelheit wenig zu erwarten.

 

Dem Plätzchen mit den Bänkli stehen wir gemischt gegenüber.
Die Idee ist an sich gut. Fehlt es, wird es vielleicht von wenigen vermisst. Ist es vorhanden, lädt es zu Randzeitennutzung mit entsprechendem Littering auch ins nahe Gehölz ein. Es wird nicht nur ein wenig Baukosten verursachen, sondern auch Unterhaltskosten.

 

Einer mögliche Verbindung zur Langweid stehen wir positiv gegenüber. Dabei muss der Durchbruch durch das Gehölz bzw. dessen Rodung auf das absolute Minimum beschränkt werden.

Die Gehölzgruppe ist als Teil eines intakten Vernetzungskorridors gemäss kommunalem Richtplan geschützt. Diese vernetzungsfunktion muss gewahrt bleiben.

 

Falls die hier vorgelegte Strassenklassierung ein Vortrittsrecht des Veloverkehrs gegenüber der Zufahrt zum Tunnelportal verhindert, ist diese entsprechend zu ändern, indem z.B. die Zufahrt zum Tunnelportal auch ein Gemeindeweg 1. Klasse ist.

Es ist nicht erklärbar und entspricht keiner verkehrlichen Logik, warum Velofahrende gegenüber einer Sackgasse oder faktisch einer Hofzufahrt keine Vortrittsberechtigung haben sollten. Es ist davon auszugehen, dass die Beachtung seitens Veloverkehr gering sein wird, was auch eine Gefahr darstellt.

 

Beispiel einer Integration alter Gleise in einen neuen Weg: Gleisbogen in der Pfingstweid, Zürich
Nutzung des historischen Bahntrassees der Furka-Oberalpbahn in Naters (VS) mit Erklärungstafel.