Veloverkehr – Velowege – Velorouten

Dem Velo gehört die Zukunft. Velos sind schneller, fahrplanunabhängig und können näher am Ziel abgestellt werden. Diese drei Vorteile sind entscheidend für den Umstieg von Pendlerinnen und Pendlern auf das Velo. Kriterien wie Fitness und Klimafreundlichkeit mögen weitere Motive für die Wahl des Velos sein, sind aber eher sekundär. Gute, schnelle und direkte Routen sind also entscheidend für die Wahl des Velos als Verkehrsmittel im Alltag.

Der Anteil an Velofahrenden am Modalsplit ist zu erhöhen. Die Vorteile des Velos sollen möglichst erkennbar und nutzbar sein. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünliberalen folgende Anforderungen an Massnahmen für den Veloverkehr

 

  1. Keine Mischzonen mit dem Fussverkehr, keine Radstreifen auf Trottoirs.
     

  2. Auf Kantonsstrassen und innerstädtische Hauptstrassen Radstreifen, sofern dies die Platzverhältnisse zulassen.
     

  3. In Tempo-30-Zonen sind keine speziellen Velomassnahmen nötig.
     

  4. Einbahnstrassen sind, mit notwendigen Hinweisen, für Velofahrende in beide Richtungen befahrbar.
     

  5. Velostrassen sind eine gute Lösung, wenn sie richtig ausgeführt sind. Der Verkehr auf Velostrassen hat grundsätzlich Vortritt, mit Ausnahme bei Kantonsstrassen und innerstädtischen Hauptstrassen. Andere Ausnahmen gibt es keine. Dies ist schliesslich der Sinn der Velostrasse.
     

  6. Nationale Velorouten („Veloland Schweiz“ sind sicher zu führen. Als sicher gelten auch Radstreifen, sofern keine parallelstrasse als Velostrasse ausgebildet werden kann. Für sie und speziell ihretwegen ausgebildete Knoten gilt keine Benützungspflicht.
     

  7. Bei Kreuzungen von Hauptstrassen sind Velospuren unmittelbar rechts der MIV Einsortierspuren anzuordnen. Indirekte Linksabbieger oder andere Veloführungen via Fussgängerstreifen werden abgelehnt. Sollten solche aus irgendwelchen Gründen unvermeidbar sein, gilt keine Benützungpflicht. Weniger Entflechtung bei Kreuzungen bewirkt weniger LSA-Schaltungen und somit kürzere Wartezeiten für alle.
     

  8. Grundsätzlich weniger Lichtsignalanlagen – vor allem nachts.
     

  9. Das Kosten-Nutzenverhältnis für Velomassnahmen soll vertretbar sein
     

  10. Keine Fahrvebote für Velofahrende auf Hauptstrassen.
     

  11. Abschaffung der Benützungspflicht von Velowegen.
     

  12. Gedeckte Parkplätze; Parkieranlagen, die an den Velos keine Schäden und Kratzer hinterlassen
     

  13. Veloschnellrouten werden begrüsst. Diese können auch auf Velostrassen geführt werden. Dem Veloschnellroutenkonzept der Stadt wird grundsätzlich zugestimmt. Zusätzliche echte Schnellwege begünstigen für Velofahrende ein schnelleres Vorwärtskommen gegenüber Autos und Bus. Entsprechendes sollten folgende Eigenschaften die Veloschnellroute ausmachen:

    -  Absolute Vortrittsberechtigungen gegenüber Quartierstrassen

    - Absolute bauliche Trennung vom Fussverkehr, also entweder Trottoirs oder Gehwege entlang von Velowegen oder Fussgängerverbot.

    - Keine Querrandsteine oder andere -versätze und keine holprigen Beläge, auch bei Kreuzungen mit MIV-Strassen.

    - Richtgeschwindigkeit 30 km/h, fahrbare Radien, dies ergibt einen Mindestradius von 20m

    - Genügend Stauraum bei Kreuzungen und Linksabbiegern.
     

  14. Eine völlige Entflechtung ist nicht möglich, denn selbst bei grosszügigstem Ausbau von Velowegen und Radstreifen wird die Mehrheit aller Starts und Ziele von Velofahrten nicht an solchen liegen. Die Mitbenützung von Strassen wird nie komplett vermieden werden können. Daher sollte das effektive das Fahren mit dem Velo im gemischten Verkehr nach wie vor in den Schulen trainiert werden.


Die Grünliberalen verlangen die volle Gleichberechtigung für Velofahrende im Strassenverkehr und, wo keine dritten behindert werden, Vorteile fürs Velo gegenüber dem MIV, so wie das Rechtsabbiegen bei Rot einer ist. Die Wege dürfen für Velofahrende gegenüber jenen des Autoverkehrs in Bezug auf Distanz und Wartezeiten nicht länger sein.