Den Richtplanentwurf der Stadt St.Gallen enthält viel grundsätzlich Richtiges, an verschiedenen Stellen muss er aber deutlich nachgebessert werden. So sollten eher Fragen der baulichen Verdichtung und der Erhöhung der Siedlungsqualität im Vordergrund stehen als Bauzonenerweiterungen an fragwürdiger Lage. Statt von einer nicht zielführenden, weiteren Ost-West-Tangente für den motorisierten Individualverkehr zu träumen («Südspange»), sind die öffentlichen Ressourcen im Sinne des in der Abstimmung vor einem Jahr angenommen Verkehrsreglementes primär in stadtgerechte, effizientere und zukunftsgerichtete Verkehrsmittel zu investieren.
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1. Siedlung
Als bedenklich erachten die Grünliberalen ( GLP) Stadt St.Gallen die Tendenz zum Ausufern der Siedlungen, verbunden mit dem Bau immer neuer Infrastrukturen und dem damit verbundene Bodenverbrauch sowie ständig steigenden Unterhalts- und Folgekosten. Die Siedlungsentwicklung der Stadt St.Gallen muss sich daher hauptsächlich durch bauliche Verdichtungen und Gebietserneuerungen nach innen richten. Dabei gilt es, Entwicklungen so zu lenken, dass Verdichtungen möglich sind, ohne die Lebensqualität und die städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten zu schmälern.
Im Interesse der Standortattraktivität muss Siedlungsqualität Vorrang haben vor lediglich quantitativ verstandenen Wachstumsvorstellungen. Die Raumplanung muss vielmehr eine Interessensabwägung aller wesentlichen Aspekte vornehmen.
Neueinzonungen „auf der grünen Wiese“, wie sie im Richtplanentwurf vorgesehen sind, dürfen erst erfolgen, wenn die inneren Reserven konsequent mobilisiert sind. Davon ausgenommen sind moderate Siedlungserweiterungen, etwa für ansässige Unternehmen, innovative und wertschöpfungsintensive Betriebe mit wenig Publikumsverkehr. Es darf keine Einzonung von Landwirtschaftsland a uf Vorrat erfolgen. Unter dieser Prämisse kann den vorgeschlagenen Siedlungserweiterungen mit einigen Ausnahmen zugestimmt werden.
Gänzlich abgelehnt wird die vorgeschlagene Siedlungserweiterung im Gebiet „Bernhardshus“. Räumlich betrachtet handelt es sich dabei gar nicht um eine Erweiterung des Siedlungsgebiets von St.Gallen sondern von Speicherschwendi. Eine Erweiterung in diesem Gebiet würde die unerwünschte Zersiedelung fördern und wäre mit hohen Erschliessungskosten (z.B. ÖV) verbunden.
Im Gebiet „Waltramsberg“ ist eine moderate Siedlungserweiterung nur sinnvoll, wenn die Attraktivität des viel begangenen Fussweges zum Naherholungsgebiet „Peter und Paul“ erhalten bleibt. Dies bedingt, dass sowohl hang- als auch talseitig ein grosszügiger Grünbereich mit Aussichtschutz ausgeschieden wird. Kritisch zu bewerten ist auch der nicht optimale Anschluss dieses Gebiets an den ÖV. Weiter ist davon auszugehen, dass in dieser terrassengeeigneten, aussichtsreicher Hanglage verdichtetere Bauformen angebrachter wären als weitere Ein- und Zweifamilienhauszonen.
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2. Landschaft
Dem Schutz natürlicher Ressourcen wie „Boden“, „Wald“ und „Gewässer“ muss ein hohes Gewicht zukommen. Die Interessen künftiger Generationen sind bei Siedlungserweiterungen wichtiger als kurzfristige ökonomische Interessen. Daher ist bei Neueinzonungen in Fruchtfolgeflächen grösstmögliche Zurückhaltung angebracht. Die Unterschreitung von Waldund Gewässerabständen aus ökonomischen Maximierungsinteressen ist abzulehnen.
Gefallen findet die GLP an der innovativen Idee von „Quartierhöfen“. Insbesondere bei stadteigenen Betrieben mit besonderer Nähe zu den einzelnen Wohnquartieren ist es nicht zuletzt auch aus pädagogischen Gründen wünschenswert, quartiernahe Bauernhöfe möglichst für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen und die Quartierbewohner in geeigneter Form in den Betrieb einzubeziehen.
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3. Verkehr
Die GLP vermisst im Richtplanentwurf zukunfts- und richtungweisende Strategien zur Bewältigung der stetig wachsenden Mobilitätsbedürfnisse. Visionäre, innovative Ideen und deren Umsetzungsvarianten fehlen weitgehend. Der Teilbereich „Verkehr“ baut im Kern auf Bestehendem und ist ein Mix aus „sowohl als auch“. Klare und verbindliche Vorstellungen zur Umsetzung des mit dem „Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung“ erteilten Volksauftrages sind offensichtlich noch nicht in den vorliegenden Entwurf eingeflossen.
So will der Richtplanentwurf einerseits den ÖV fördern, gleichzeitig aber auch den Motorisierten Individualverkehr (MIV). Leider ist dies weder realistisch, noch finanzierbar – geschweige denn nachhaltig. St.Gallen hat aufgrund seiner Topographie weitgehend „kanalisierte“ Verkehrsströme – also beste Voraussetzungen für öffentliche Massenverkehrsmittel.
Soll der öffentliche Verkehr an Attraktivität gewinnen, so muss er jedoch wesentlich beschleunigt werden. Weitsichtig betrachtet ist daher der ÖV innerhalb der Stadt gegenüber dem MIV klar zu priorisieren, um schneller, leistungsfähiger und attraktiver zu werden, z.B. durch Schnellbusverbindungen, die ebenfalls die Autobahn benutzen. Ebenso ist das „St.Galler Tram“ mit hoher Priorität zu behandeln, da zukunftsweisend in Sachen Geschwindigkeit und Kapazität als auch bezüglich Effizienz und Effektivität. Als erster Schritt dazu ist die Eigentrassierung des ÖV auf dieser Linie konsequent voranzutreiben.
Die heutige Belastung der Stadtautobahn stammt zu rund 85 % vom innerstädtischen Binnen-, Ziel- und Quellverkehr. Daher lehnt die GLP hauptsächlich ideologisch motivierte Zwängereien wie die „Südspange“ als unvernünftig ab. Abgesehen von deren immensen Kosten würde ein solches Projekt Probleme v.a. verlagern und zum Teil neue schaffen: Mehrverkehr in der Innenstadt, Rückstauprobleme für MIV und ÖV, Entstehung neuer „Flaschenhälse“. Derartige zusätzliche MIV-Angebote riskieren gar den in der Ostschweiz vergleichsweise unterentwickelten ÖV in Frage zu stellen. Hier sind mutigere Ideen und Massnahmen gefragt. Die Stadt St.Gallen muss sich entscheiden, ob sie eine urbane Stadt mit hoher Lebensqualität sein will oder aber eine MIV-gerechte Stadt. Nachdem sich der Souverän dazu bereits klar geäussert hat, liegt es nun an Verwaltung und Politik, diesen Volksentscheid umzusetzen statt ihn mit „business as usual“ zu verwässern. Die GLP setzt sich mit Überzeugung ein für eine wirkliche Stärkung stadtgerechter Mobilitätsformen in St.Gallen. Dies, weil ein Verbund von öffentlichem und Langsamverkehr in einer Stadt die ideale Kombination ist, welche den Bedürfnissen der Bewohner sowie der primär dienstleistenden Wirtschaft am besten Rechnung trägt.
Die GLP fordert, dass die Stadt St.Gallen nicht nur im Kommunikationsbereich mit dem Glasfasernetz und im Energiebereich mit der Geothermie mutig und zukunftstauglich in handelt, sondern auch in der Richtplanung nachhaltige Akzente setzt.