Umwandlung der St.Galler Stadtwerke in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen
Philipp Schönbächler im Namen der Fraktion
Die Vorlage, vor der wir heute stehen, ist vermutlich in ihrer strategischen und finanziellen Dimension für unsere Stadt die wichtigste Vorlage, welche wir hier jemals diskutieren durften. Es geht letztlich um nicht weniger als um die Frage, wie wir die Weichen für die Zukunft unserer Stadtwerke stellen möchten.
Lassen Sie mich mit der Gegenwartsbeschreibung beginnen, mit der Realität des Status Quo:
In den letzten 7 Jahren sind in der Schweiz rund 100 EVU verschwunden. Zurzeit sind wir noch bei etwa 590 – für 9 Millionen Einwohner. Ein durchschnittliches EVU hat weniger als 4 Mitarbeitende. Deutschland, mit 10x mehr Einwohner:innen, hat rund 800, unser östlicher Nachbar 110 EVU. Es braucht wohl weder Glaskugel noch Doktortitel um zu bemerken, dass die schon laufende Konsolidierung an Tempo zulegen wird. Sogar zulegen muss! Die Frage ist daher nicht, ob die SGSW davon betroffen sein wird, sondern wie schnell und wie stark. Und letztlich auf welcher Seite sie stehen soll…
Nicht nur unsere Stadtwerke operieren in einem zunehmend komplexen Umfeld. Die Energiewende, das wissen wir alle, hat endlich Fahrt aufgenommen. Und sie stellt heute schon alle Netzbetreiber vor Herausforderungen, deren Komplexitäten noch deutlich zunehmen werden.
Und, so zumindest meine Hoffnung, dass das Strommarkt-Abkommen mit der EU umgesetzt werden kann. Ein Abkommen, welches einerseits für die Versorgungssicherheit der Schweiz fast schon existentiell alternativlos ist. Aber es wird auch alle lokalen Energieversorger vor weitere Herausforderungen stellen.
Stichwort: Freie Wahl des Energielieferanten.
Der Wettbewerb um Energiekunden wird sich in der Folge zweifellos intensivieren. Wenn wir also wollen, dass die SGSW in einem zukünftigen Marktumfeld überhaupt eine Chance haben soll, um eine Rolle zu spielen, müssen wir jetzt die Weichen stellen! Passiert das erst nach einer Liberalisierung, sind wir schon zu spät und der Kuchen wird unter den Schnelleren verteilt sein.
Planbare Produktion, planbarer Absatz. Kaum Dynamik. Die heutige Rechtsform der unselbständigen Anstalt ist für stabile, planbare Versorgungsaufgaben konzipiert. Doch diese Zeiten sind heute schon vorbei, ob es uns gefällt oder nicht. Die Welt hat sich verändert und wird sich weiter verändern. Der Markt ist in Bewegung. Investitionsentscheidungen müssen schneller getroffen werden können.
Die SGSW können in der heutigen Form aber nicht mit der Geschwindigkeit agieren, die der Markt zunehmend fordert. Und das kann auch keine Reglementskosmetik innerhalb der bestehenden Rechtsform ändern. Das wäre bloss viel Aufwand für bestenfalls etwas Schadensminderung.
Das ist kein Vorwurf an die Stadtverwaltung, an die SGSW von heute oder an uns als Parlament – es ist schlicht die gewollte strukturelle Realität der heutigen Rechtsform.
Die vorliegende Rechtsform-Änderung kann Abhilfe schaffen, ohne die öffentliche Hand und die Bedürfnisse der Bevölkerung auszuschliessen:
Erstens erhalten die SGSW unternehmerische Flexibilität. Sie können auf Marktveränderungen reagieren, ohne monatelange Entscheidungsprozesse durchlaufen zu müssen. Das ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Wettbewerbsfähigkeit – und damit letztlich der Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung.
Zweitens wird die Governance professionalisiert. Ein Verwaltungsrat mit klar definierten Kompetenzen, eine Eignerstrategie als strategischer Rahmen, transparente Leistungsvereinbarungen – das sind bewährte Instrumente, die in zahlreichen öffentlichen Unternehmen erfolgreich angewendet werden.
Und vor allen bleibt Drittens die demokratische Kontrolle gewahrt. Die Stadt bleibt Eigentümerin. Das Parlament genehmigt die Eignerstrategie. (Das konnte es bisher nicht tun!) Und politisch gewollte Aufgaben sind weiterhin möglich. Die Kommissionen sichern die Aufsicht, unterstützt durch die Fiko. Wir verlieren nicht die Kontrolle – wir strukturieren sie neu.
Vermutlich behauptet niemand, diese Vorlage sei perfekt. Die Spezialkommission hat in sieben intensiven Sitzungen Verbesserungen für eine bessere politische Kontrolle erarbeitet. Wir werden den Änderungsanträgen der Kommission mehrheitlich einstimmig zustimmen – sie schärfen die Vorlage und stärken die parlamentarischen Kontrollrechte.
Auch einzelne der Anträge der SP zielen in diese Richtung. Dort, wo sie die Vorlage präzisieren, ohne unnötige administative Ehrenrunden einzuführen, werden wir Hand bieten.
Was wir jedoch nicht unterstützen können, sind Rückweisungsanträge. Eine Rückweisung, so gut sie auch gemeint ist, bedeutet zuerst einmal Stillstand. Weitere Monate – wenn nicht Jahre – der Prüfung und Diskussionen, während sich die Welt weiter dreht. In dieser Zeit verlieren unsere Stadtwerke weiter an Handlungsfähigkeit. Unsere Mitbewerber ziehen davon.
Auch wenn der Vorschlag vom hybriden Modell tatsächlich meine persönliche Sympathie geniesst, glaube ich nicht, dass wir die Zeit haben, das jetzt innert nützlicher Frist zu realisieren. Und auch wenn die SGSW heute durchaus einen soliden Job machen bezweifle ich, dass die SGSW und die Verwaltung vom bestehenden Mindset und Know-how her in der Lage sind, parallel aus einer unselbstständigen Anstalt zwei Unternehmen zu machen.
Aber wir verbauen uns mit dem Schritt, die SGSW jetzt in eine öffentlich rechtliche Anstalt umzuwandeln, diese Möglichkeit in einem späteren Zeitpunkt ja gar nicht! Wir können das politisch in Zukunft ebenso entscheiden, wie auch der zukünftige Verwaltungsrat von sich auf diesen Weg einschlagen kann, wenn er als sinnvoll erkannt wird.
Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist mehr als ein blosser Kompromiss. Diese Rechtsform ist keine Privatisierung, diese Rechtsform verschenkt auch kein Volksvermögen. Es ist keine obligationenrechtliche Rechtsform. Sondern eine Organisationsform, welche das kantonale Gemeindegesetz genau für solche Aufgaben vorsieht! Die SGSW erhalten mehr unternehmerische Flexibilität. Aber mit öffentlicher Kontrolle.
Für die GLP ist klar: Der Status Quo ist keine nachhaltige Option. Die SGSW brauchen eine zeitgemässe Rechtsform, die ihnen den nötigen Handlungsspielraum gibt, um ihre Aufgaben erfolgreich zu erfüllen: Grundversorgung, Energiewende, Infrastrukturausbau usw.
Die vorliegende Rechtsformänderung bietet diesen Rahmen. Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Bitte schieben wir diese wichtige Strukturreform jetzt nicht auf die lange Bank.
Unsere Stadtwerke – und damit unsere Bevölkerung – verdienen eine zukunftsfähige Lösung.